Schülerjobs für jedes Alter (& worauf du achten solltest)


Du möchtest dein Taschengeld aufbessern, dein Hobby ist teuer, du möchtest den Führerschein machen oder einen tollen Urlaub? Nicht alle Eltern finanzieren ein teures Hobby oder können sich einfach finanziell nicht alles leisten. Genau aus diesem Grund suchen genauso wie du immer mehr SchülerInnen einen Schülerjob oder einen Ferienjob. Durch das parallele Arbeiten neben der Schule kannst du dir ein gutes Taschengeld nebenher verdienen. Der Wunsch nach einem neuen Fahrrad, einem neuen Computer oder dem neusten Smartphone kann so von dir ganz alleine finanziert werden.

Auch wenn du noch Vollzeitschulpflichtig bist, darfst du trotzdem neben der Schule und in den Ferien einen Schülerjob ausüben. Als Kind und als Jugendlicher gehörst du allerdings zu der besonders schützenswerte Personengruppe vor dem Gesetz. Der Gesetzgeber möchte die Gesundheit und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen schützen und gibt ihnen mit der Kinderschutzverordnung und dem Jugendarbeitsschutzgesetz eine gute gesetzliche Grundlage.

Was ist in Sachen Schülerjobs erlaubt?

Du wie auch dein Arbeit- oder Auftraggeber müsst euch an bestimmte gesetzliche Vorgaben halten. Deshalb solltest du dich bei der Suche nach einem Schülerjob mit ein paar wichtigen Fakten vertraut machen. Zum Beispiel was deine Rechte, aber was auch Deine Pflichten sind, wenn du einen Schülerjob ausüben möchtest.

Die Rahmenbedingungen für einen Schülerjob und Nebenjob für SchülerInnen sind in der Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArSchV) und im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) verankert. Aber was sind diese Rahmenbedingungen?

Im folgenden Beitrag findest du alles was für dich wichtig ist. Welche Art von Job (Mini-Job/Ferienjob/Nebenjob) du ausüben kannst und darfst, alles über Arbeitszeiten, ab welchem Alter du welchen Schülerjob ausüben darfst, welche Genehmigungen du benötigst usw.

Hier habe ich dir erst einmal die wichtigsten Fakten zusammengetragen:

Vollzeitschulpflichtige Kinder (unter 13 Jahre) dürfen grundsätzlich keine Schülerjobs ausüben. Es gibt wenige Ausnahmen bei Film-, Fernsehen und Hörfunkproduktionen genauso wie bei Theater und Musikveranstaltungen. Hierfür benötigt der Veranstalter aber eine Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Aufsichtsbehörde. Nach dieser Ausnahmegenehmigung richten sich dann auch Arbeitszeiten, Bezahlung, Pausen etc.

Vollzeitschulpflichtige Kinder und Jugendliche (ab 13 bis 18 Jahre) dürfen unter bestimmen Voraussetzungen und unter Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes Schülerjob oder einen Nebenjob ausüben. Nach dem Gesetz bist du zwischen dem 13. und 15. Lebensjahr noch ein Kind und unterliegst noch mal einem ganz besonderem Schutz der in der Kinderschutzverordnung festgehalten wird. Deswegen darfst du von 13 bis 15 nur 

  • höchstens 2 Stunden pro Tag
  • bis zu 5 Tagen in der Woche
  • zwischen 8 Uhr und 18 Uhr
  • nicht vor oder während des Schulunterrichts

arbeiten.

Es ist dir auch nicht erlaubt einer gewerblichen Tätigkeiten nachzugehen (Einräumen von Supermarktregalen).

Erlaubt sind Jobs für 13-Jährige (bis 15 Jahre)

  • Haushalts- und Gartenarbeit
  • Zeitungen austragen
  • Werbeprospekte/Flyer verteilen
  • Babysitten
  • Tiersitten
  • Haussitten
  • Kellnern
  • Promotion
  • Computernachhilfe
  • Internetrecherche
  • Ferienbetreuer
  • Einpackhilfe
  • Seniorenhilfe
  • Nachhilfeunterricht
  • Einkaufen (außer Alkohol und Tabakwaren)
  • Botengänge

Die Pausen sind ebenfalls im Gesetz geregelt, damit du genügend Erholungspausen während deiner Arbeit hast. Für die Pausen gelten für alle SchülerInnen diese Regelungen:

  • unter 4,5 Stunden gibt es keinen Anspruch auf Pause
  • nach 4,5 Stunden muss eine Pause von 30 Minuten gemacht werden
  • über 6 Stunden muss eine Pause von 60 Minuten gemacht werden

Vollzeitschulpflichtige Kinder und  Jugendliche (ab 15 bis 18 Jahre) ist es grundsätzlich verboten folgende Arbeiten als Schülerjob ab 13 auszuüben: 

  • Schichtarbeit
  • Nachtarbeit 20:00 Uhr bis 6:00Uhr (Ausnahmeregelungen)
  • Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit (Ausnahmeregelungen)
  • Schwere körperliche Arbeit
  • Sittlich gefährdende Arbeit
  • gefährliche und/oder gesundheitsschädliche Tätigkeiten
  • Akkordarbeit

Vollzeitschulpflichtige Jugendliche (ab 15 bis 18 Jahre) dürfen in den Ferien etwas mehr und länger arbeiten. Neben den schon bereits aufgeführten Arbeitszeiten darfst du, vorausgesetzt du bist über 15, an einem Tag nicht nur 2 sondern sogar 8 Stunden arbeiten. Die genaueren Regelungen findest du wieder im Jugendarbeitsschutzgesetz. Die wichtigsten Regelungen für dich um in den Ferien Schülerjobs auszuüben habe ich dir hier kurz zusammengefasst:

  • 4 Wochen am Stück (kann auf mehrere Ferien aufgeteilt werden)
  • 8 Stunden am Tag
  • 5 Tage in der Woche
  • 40 Stunden in der Woche

Was kann ich mit Schülerjobs verdienen?

Die Verdienstmöglichkeiten hängen ganz davon ab, welche Tätigkeiten du letztendlich ausübst, wie viel Geld der Auftraggeber dafür bereit ist zu zahlen und noch, wie viele Stunden du insgesamt arbeiten kannst oder möchtest.

Die Art der Tätigkeit bestimmt in den meisten Fällen, wie viel du mit den Schülerjob verdienen kannst. Sind es eher sehr leichte Tätigkeiten die du ohne Vorkenntnisse machen kannst oder schon anspruchsvollere, für die du bereits über Vorkenntnisse verfügen und eingearbeitet werden musst. Hast du vielleicht in den letzten schon den gleichen Schülerjob ausgeübt, so kannst du davon ausgehen, dass du für deine Folgebeschäftigung etwas mehr Lohn bekommen wirst. Das Unternehmen weiß ja dann schon, dass du Zuverlässig bist und braucht dich nicht erneut einzuarbeiten. Das spart dem Unternehmen Zeit und Geld. Du musst aber davon ausgehen, desto leichter die Tätigkeit ist, desto weniger wirst du auch verdienen.

Bei den Schülerjobs für Kinder zwischen 13 und 15 Jahre handelt es sich ja auch eigentlich nicht um ein klassisches Arbeitsverhältnis. Solche Schülerjobs sind dann doch eher im Bereich „Taschengeld aufbessern“ angesiedelt. Deshalb kannst du für solche Jobs auch nicht allzu viel an Bezahlung erwarten. Führst du mal den Hund des Nachbarn aus oder passt auf ein Baby oder kleines Kind auf, so bekommst du dafür meist ein paar „wenige“ Euros. Wobei „wenig“ immer subjektiv ist, denn für manch einen sind 3, 4 oder 5 Euro ganz schön viel Geld. Wenn du solche kleinen Schülerjobs regelmäßig ausübst, kannst du dennoch am Ende eines Monats 20, 30 oder gar 40 Euro oder sogar noch mehr zusammen kommen.

Desto anspruchsvoller der Schülerjob ist, desto mehr kann auch mit ihm verdient werden. So können Kinder und auch Jugendliche die Nachhilfe geben, schon mit einem Stundenlohn ab 12 Euro und noch höher rechnen.

Die regionale Lage spielt auch eine wesentliche Rolle, was du letztendlich mit einem Nebenjob für Schüler verdienen wirst. In ländlichen Gegenden wird doch schon noch öfter weniger Stundenlohn gezahlt als in Stadtgebieten. Leider ist in eher ländlichen Gebieten auch oftmals die Jobauswahl und auch die Jobanzahl viel begrenzter als in einer Stadt.

Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn hast für deinen Schülerjob meistens nicht. Erst wenn du das 18. Lebensjahr vollendet hast, steht dir laut Gesetz der Mindestlohn zu. Eine Ausnahme gibt es jedoch. Bist du noch keine 18 und hast aber trotzdem schon eine Ausbildung abgeschlossen, hast du auch den gesetzlichen Anspruch auf den Mindestlohn. Sollte das bei dir der Fall sein, musst du mit deinem Arbeitgeber sprechen. Denn der ist verpflichtet dir den Mindestlohn zu zahlen.

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Schülerjobs/Ferienjobs/Neben- oder Minijob – welcher ist der Richtige?

Bei der Frage, welcher Job für dich als Schülerjob der Richtige ist, musst du zuerst wissen, wann, wie lange und wie oft du deinem Job nachgehen möchtest. Eine gewisse Rolle spielt auch dein Alter. Zum Beispiel zählen Schülerjobs ab 13 Jahre, wie kleine Einkäufe für die Nachbarn erledigen oder die Blumen während der Abwesenheit gießen, für die man Mal ein paar Euros als „Belohnung“ erhält, prinzipiell gar nicht zu einem richtigen Job oder Schülerjob. Das sind eher kleine Nachbarschaftsgefälligkeiten die man gerne erledigt und wofür du dann ein kleines Dankeschön in Form von ein paar Euros erhältst.

Hingegen Schülerjobs die regelmäßig während der Schulzeit oder in den Ferien ausgeübt werden, schon eher in die Kategorie „Arbeitsverhältnis“ anzusiedeln sind.

Möchtest du regelmäßig einen Schülerjob ausüben, gibt es 2 verschiedene Job-Arten. Das eine ist der Neben- oder Minijob der meist anwendung findet, wenn du das ganze Jahr über regelmäßig arbeiten möchtest. Möchtest du hingegen eher nur in den Ferien arbeiten, also nur einen kurzen Zeitraum, so ist der kurzfristige Job der richtige für dich.

Du fragst dich jetzt sicher, warum du dir darüber Gedanken machen sollst. Auch Kinder und Jugendliche die eine Schülerjob ausüben unterliegen, neben der Kinderarbeitsschutzverordnung und dem Jugendarbeitsschutzgesetz, andern wichtigen Vorschriften. Die wichtigsten sind die, die die Versicherung (Krankenkasse) und die Steuern betrifft. Denn sobald jemand arbeitet, egal welchen Alters, unterliegt er dem Sozial- und Steuerrechtlichen Vorschriften.

Entscheidend für dich ist, ob und wenn wie viele Abgaben du von deinem Verdienten bezahlen musst. Für die Sozialversicherung und Steuer unterscheiden sich die einzelnen Job-Arten:

Neben-/Minijob

Der Nebenjob oder Minijob, das bezeichnet die gleiche Job-Art. Der Begriff Nebenjob kommt eigentlich daher, dass du einen Job neben seinem normalen Arbeitsverhältnis ausübst. Der Hauptjob von dir ist in die Schule zu gehen. Der Schülerjob wird also neben der Schule ausgeübt, somit ist er dein Nebenjob.

Möchtest du das ganze Jahr deinen Schülerjob ausüben, wirst du in der Regel zum Minijobber. Von deinem Arbeitgeber wirst du bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Bei einem Minijob darfst du bis zu 450 Euro im Monat bzw. 5.400 Euro im Jahr verdienen. Alles was du so verdienst ist dann sozialversicherungs- und steuerfrei. Nur dein Arbeitgeber muss eine pauschale Lohnsteuer von 2% an das Finanzamt zahlen und Beiträge an deine Krankenkasse entrichten. Du hast damit aber nichts zu tun und musst dafür auch nichts zahlen. Du erhältst dein Gehalt brutto wie netto, also ohne irgendwelche Abzüge.

In einzelnen Monaten, zum Beispiel in den Ferien, darf dein  Verdienst auch bei einem Minijob höher als 450 Euro sein. Die Jahresverdienstgrenze von 5.400 Euro darfst du nicht überschreiten, sonst musst du doch noch Abgaben zahlen. Wird diese Jahresverdienstgrenze nämlich überschritten musst du möglicherweise Beiträge zur Sozialversicherung und, unter Berücksichtigung der Steuerfreibeträge, eventuell auch noch Lohnsteuer zahlen. Letzteres würdest zwar am Ende des Jahres mit dem Lohnsteuerausgleich aller Wahrscheinlichkeit wieder bekommen, aber erst mal wäre sie weg.

Kurzfristige Beschäftigung

Die weitere Job-Art für deinen Schülerjob oder besser deinen Ferienjob ist die kurzfristige Beschäftigung. Bei der kurzfristigen Beschäftigung arbeitest du, wie der Name schon sagt, nur für einen kurzfristigen Zeitraum. Diese Beschäftigungsart wird meist angewandt, wenn es sich um reine Ferienjobs handelt. Möchtest du also nur in den Ferien für 3, 4, 5 oder 6 Wochen am Stück einen Schülerjob ausüben, wirst du wohl von deinem Arbeitgebern als kurzfristig Beschäftigter bei der Krankenkasse angemeldet. Ein großer Vorteil hat nämlich die kurzfristige Beschäftigung gegenüber dem Minijob: Du darfst so viel verdienen wie du möchtest. Im Gegensatz zum Minijob, wo du ja nur 450 Euro verdienen darfst, kannst du bei der kurzfristigen Beschäftigung 1.000 Euro und mehr verdienen.

3 Fakten die die kurzfristige Beschäftigung vom Minijob unterscheidet:

  • Im Gegensatz zum Minijob darfst du bei einer kurzfristigen Beschäftigung 3 Monate am Stück oder 70 Arbeitstage im Jahr arbeiten. Arbeitest du mehr, so musst du volle Abgaben an die Krankenkasse zahlen.
  • Bei der kurzfristigen Beschäftigung werden von deinem Lohn nach dem Gesetz 50% der Rentenversicherungsbeiträge abgezogen. Dieser bemisst sich nach dem aktuellen Rentenversicherungsbeitragssatz. Dieses Geld kannst du auch nicht wiederholen, das kommt dir erst zu Gute, wenn du in Rente gehst.
  • Je nachdem wie viel du verdienst kann es vorkommen, dass dir Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen wird. Diese wird dir aber in den meisten Fällen mit dem Lohnsteuerjahresausgleich wieder zurück gezahlt.

Wenn du einen Schülerjob in Aussicht hast, sprichst du am besten mit dem Arbeitgeber (dem Unternehmen) wie alles genau von statten geht und mit deinen Eltern, denn die müssen dir eh eine Genehmigung ausstellen.

Welche Tätigkeiten sind erlaubt, welche sind nicht erlaubt?

Schülerjobs für Kinder und Jugendliche unterliegen strengen Vorschriften und Gesetzen die es zu deinem Schutz gibt. Verstößt jemand gegen diese Gesetze und Verordnungen, so können Konsequenzen und hohe Geldstrafen für den Arbeit- oder Auftraggeber drohen.

Dennoch gibt es Tätigkeiten, die du im Rahmen deines Schülerjobs, Ferienjobs oder Nebenjobs ausüben darfst. Leider ist nicht jeder Job für jedes Alter geeignet. Manche Jobs erfordern ein gewisses Wissen so wie bei Nachhilfe oder eine bestimme körperliche Konstitution.

Deswegen hat der Gesetzgeber die Vorschriften nach Altersklassen eingeteilt und unterscheidet zwischen einem Kinder das arbeiten darf ab dem 13 Lebensjahr und Jugendlichen ab dem 15. Lebensjahr.

Je nachdem wie alt du schon bist, darfst du unterschiedliche Schülerjobs ausüben. Hier habe ich dir zu jeden Alter etwas geschrieben und dir ein paar Schülerjobs als Beispiele mit dazu geschrieben:

Schülerjobs ab 13

Wenn du schon 13 Jahre bist aber noch keine 15 Jahre alt bist, stehen dir schon mehr Möglichkeiten zur Verfügung. Mit einer Genehmigung deiner Eltern darfst du schon leichte Tätigkeiten übernehmen. Die dennoch recht strengen Vorgaben was die Arbeitszeiten betrifft, schränken deine Auswahl der Nebenjob für Schüler und der Ferienjob für Schüler ein.

Für alle Jobs brauchst du unbedingt die Erlaubnis deiner Eltern (Personensorgeberechtigen). 

Die Tätigkeit darf dich nicht vom Unterricht ablenken oder fernhalten. Sie darf von dir nicht länger als 2 Stunden am Tag und höchsten an 5 Tage in der Woche ausgeübt werden. Zeitlich bist du auch ein bisschen Eingeschränkt, denn vor dem Unterricht darfst du die Tätigkeit nicht ausüben und nach 18 Uhr am Abend ebenfalls nicht. Und nicht vergessen: diese Regeln gelten für dich auch in den Ferien

Schülerjobs - Jobs ab 13 - Zeitung

Nebenjobs ab 13 während der Schule

  • Zeitung austragen
  • Prospekte verteilen
  • Babysitten
  • Botengänge
  • Nachhilfeunterricht geben

Jobs für 13-Jährige bis 15 Jahre

  • Baby- oder Tiersitten
  • Schnee räumen
  • Gartenarbeiten
  • Flyer verteilen
  •  Nachhilfeunterricht geben

Schülerjobs ab 15

Bist du 15 Jahre hast du schon mehr Auswahlmöglichkeiten die Schülerjobs. Zwischen 6 Uhr und 20 Uhr darfst du jetzt bis zu 8 Stunden am Tag und an 5 Tagen in der Woche arbeiten (max. 40Stunden/Woche). In der Gastronomie ab dem 15. Lebensjahr sogar bis 22 Uhr.

Generell gilt für dich als Jugendlicher ein Arbeitsverbot an Samstagen und Sonntagen. Klar, es gibt auch hier wieder wenige Ausnahmen (Krankenhäuser oder Bäckereien). Weitere Ausnahmen findest du weiter unten in den FAQ. 

Jobs ab 15 Jahre sind schon etwas Zeitaufwendiger und können auch anstrengend werden. Achte darauf, dass sich dein Schülerjob gut mit der Schule vereinbaren lässt und dir noch genügend Zeit lässt, deine Hausaufgaben zu erledigen. Außerdem sollte auch noch genügend Zeit übrig bleiben damit du ein bisschen Freizeit hast um mit deinen Freunden zu spielen

Schülerjobs - Jobs ab 15 - Kellnern

Nebenjobs ab 15 während der Schule

  • Kellnern
  • Promotion
  • Computernachhilfe
  • Internet-Recherche
  • Umfragen beantworten
  • Ferienbetreuer (meist ab 16!)
  • Einpackhilfe /-service
  • Haussitten
  • Haustierbetreuung
  •  Seniorenhilfe

Möchtest du einen Nebenjob, Schülerjob oder Ferien ausüben, gelten für dich solange du noch keine 18 Jahre alt bist und unter das Jugendschutzgesetzt fällst, einige Verbote, egal ob du erst 13 oder schon über 15 bis. Unter anderem zählen Schülerjobs dazu die zu anstrengend (Akkordarbeit), gefährlich oder gesundheitsgefährdend sind. Eine Auflistung, welche Jobs und Tätigkeiten genau verboten sind, findest du in den FAQ

Steuern und Sozialversicherung – muss ich etwas bezahlen?

Krankenkasse (Sozialversicherung)

Du bist, wenn du einen Schülerjob ausüben, erst einmal über deine Eltern familienversichert, musst also keine Beiträge zur Krankenkasse (Sozialversicherung) zahlen. Durch deinen Schülerjob gefährdest du also im Regelfall nicht deine Familienversicherung.

Trotzdem müssen ein paar Grundlegende Dinge berücksichtigt werden. Maßgeblich ist dabei wie viel du verdienst und wie lange der Schülerjob dauert. Jobst du während der Schule oder in den Schulferien, so findet die allgemeinen Regelungen zur Versicherungsfreiheit von geringfügig oder kurzfristig Beschäftigten Anwendung.

Kurzfristige Beschäftigungen sind Beschäftigungen, die in den meisten Fällen nur in den Ferien ausgeübt werden und unter 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr bleiben. Hälst du dich daran, musst du keine Krankenkassenbeiträge zahlen.

Bei einer geringfügigen Beschäftigung darfst du nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen. Wie lange du arbeitest, also ob nur Tage, Wochen oder Monate, wird nicht berücksichtigt. Du kannst sogar schon Rentenversicherungsbeiträge zahlen, wenn du einer geringfügigen Beschäftigung ausübst. Möchtest du das nicht, kannst du dich auf Antrag von der Zahlung der Beiträge zur Rentenversicherung befreien lassen.

Steuer

Bei der Steuer sieht es erst einmal ähnlich aus. Wenn du einen Schülerjob ausübst, spielen für die Steuerzahlungen auch verschiede Faktoren eine Rolle. Grundsätzlich ist der Arbeitslohn erst einmal Lohnsteuerpflichtig. Aber dennoch bleibt bei dir mit deinem Schülerjob meistens Verdienst dennoch steuerfrei.

Übst du deinen Schülerjob als geringfügig Beschäftigter (Mini-Job/450-Euro-Job) aus, so zahlt der Arbeitgeber eine pauschale von 2% Lohnsteuer die er direkt an das Finanzamt abführt. Du musst weder etwas zahlen noch dich um irgendetwas kümmern.

 Arbeitest du hingegen Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung fallen unter Berücksichtigung der jährlichen Frei- und Pauschbeträge erst bei einem Verdienst ab ca. 1.100 Euro brutto im Monat Lohnsteuer an. Dies entspricht einem jährlichen Einkommen von 13.200 Euro. Aber selbst wenn du so viel verdienen wirst, bekommst du mit dem Lohnsteuerjahresausgleich alles wieder zurück.

Das wichtigste für dich zusammengefasst

Kinder und Jugendliche unterliegen dem zu Ihrem Schutz dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und der Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArSchV)

In den meisten Fällen müssen Schüler für Ferienjobs und Schülerjobs keine Beiträge für die Krankenasse (Sozialversicherung) oder Steuern zahlen.

Kinder und Jugendliche dürfen während der Schulzeit  höchstens 2 Stunden, in den Ferien bis zu 8 Stunden am täglich an 5 Tagen in der Woche arbeiten.

Für jedes Alter ab dem 13 Lebensjahr gibt es passende Schülerjobs / Ferienjobs. Je älter du bist, desto mehr Angebote bekommst du und hast dann die Wahl.

Fazit

Als Schüler hat man viele Möglichkeiten, einen Schülerjob zu finden um damit das Taschengeld ein wenig aufzubessern. Man muss nur die gesetzlichen Vorgaben beachten und darf keine Schülerjobs ausüben die für Kinder und Jugendliche verboten sind. So dürfen sie nicht zu anstrengend, gefährlich oder gesundheitsgefährlich sein. Beachten sollte man, dass man die gesetzlich vorgegebenen Arbeitszeiten und Pausenregelungen einhält.

Von dem Verdienst darf in der Regel alles behalten werden und es fallen keine Zahlungen an die Sozialversicherung oder das Finanzamt an. Kinder und Jugendliche sind in den meisten Fällen über die Familienversicherung Krankenversichert und der Verdienst ist meist nicht so hoch, dass sie höher als Grundfreibetrag in der Lohnsteuer sind.

Ein Schülerjob oder ein Ferienjob lohnt sich aber nicht nur wegen des Verdienst. Er gibt Schülern oftmals die Gelegenheit, neben einem Praktikum, schon einmal in die Arbeitswelt hineinzuschnuppern. Der Nebenjob als Schüler kann ebenso Richtungsweisend für den zukünftigen richtigen Job sein.

FAQ – Häufige Fragen kurz beantwortet

An wie vielen Tagen in der Woche darf ich arbeiten?

Du darfst an 5 Tagen in der Woche arbeiten. Achte nur darauf, dass die Arbeitstage und die beiden Ruhetage möglichst aufeinanderfolgen.

Darf ich in den Ferien arbeiten?

Wenn du über 15 Jahre alt bist, darfst du in den Ferien bis zu 4 Wochen und höchstens 8 Stunden am Stück Schülerjobs ausüben. Kinder im Sinne des Gesetzes (13 – 15 Jahre ) dürfen in den Ferien nicht 8 Stunden in Schülerjobs arbeiten. 

Wie lange darf ich in den Ferien Schülerjobs ausüben?

In den Ferien darfst du insgesamt 4 Wochen arbeiten. Die 4 Wochen können Beispielsweise auf die Sommer- und Herbstferien aufgeteilt werden, es dürfen aber nicht mehr als 4 Wochen insgesamt sein.

Welche Pausen muss ich einhalten?

Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden musst du 30 Minuten Pause machen. Arbeitest du mehr als 6 Stunden am Stück, so musst du mindestens  60 Minuten Pause machen.

Darf ich auch nachts arbeiten?

Grundsätzlich nein! Bis 16 Jahre darfst du nur in der Zeit von 6 Uhr bis 20 Uhr arbeiten. Wenn du 16 aber noch keine 18 bist, gelten für ich ein paar Ausnahmen:

  • im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr
  • in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr
  • in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr
  • in Bäckereien und Konditoreien ab 5 Uhr (ab 17. Lebensjahr ab 4 Uhr)

Darf ich an Samstagen arbeiten?

Du darfst in bestimmen Branchen auch an einem Samstag arbeiten. Das ist unter anderem in folgenden Branchen:

  •             Krankenhäuser
  •             Offene Verkaufsstätten (Bäckerei, Friseur usw.)
  •             Verkehrswesen
  •             Landwirtschaft
  •             Familienhaushalt
  •             Gaststätten- und Schaustellergewerbe
  •             Musikaufführungen (Theater/Rundfunk/TV)
  •             Sport
  •             Ärztlicher Notdienst
  •             Kfz-Werkstätten

An 2 Samstagen im Monat musst du  frei haben.

Darf ich an Sonntagen arbeiten?

Für dich als Kind (ab 13 Jahre) oder Jugendlicher (13-15 Jahre) gilt an Sonntagen ein generelles Beschäftigungsverbot. Ausnahmen gibt es für ein paar Branchen:

  • Krankenhäusern
  • Landwirtschaft
  • Familienhaushalt
  • Schaustellergewerbe
  • Musikaufführungen (Theater/Hörfunk/TV)
  • Sport
  • ärztlichen Notdienst
  • Gaststättengewerbe

Darf ich an Feiertagen arbeiten?

Du darfst an Feiertagen überhaubt nicht und am 24. und 31.12. darfst du nur 14 Uhr arbeiten.

Ja, Jugendliche haben auch in einem Ferienjob Anspruch auf Urlaub. Der Urlaub wird im Bundesurlaubsgesetzt geregelt. Für Ferienjobs wird die Höhe des Urlaubs anhand der Beschäftigungszeit berechnet. Auch dein Alter spielt bei der Berechnung eine Rolle.

In welchen Schülerjobs oder Ferienjobs darf ich nicht arbeiten?

Sobald der Schülerjob deine Gesundheit gefährdet, darf du nicht beschäftigt werden. Das Gesetz zählt hierzu folgende Fälle:

  • Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen,
  • Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind
  • Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind
  • Arbeiten, bei denen ihre Gesundheit (Hitze/Kälte starke Nässe) gefährdet wird
  • Arbeiten, mit schädlichen Einwirkungen (Lärm/Erschütterungen/Strahlen)
  • Arbeiten, mit schädlichen Einwirkungen im Sinne der Gefahrstoffenverordnung
  • Arbeiten, von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung

Darf ich ab 13 Jahre (Kind) arbeiten?

Wenn du 13. Jahre alt bist, darfst du auch Schülerjobs übernehmen. Für dich gelten aber besondere (strengere) Regeln als für Jugendliche zwischen 15 und 18. Die kannst du in der Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) nachlesen.

Wie lange darf ich arbeiten wenn ich noch keine 15 bin?

Wenn du mindestens 13 Jahre alt bist, darfst du grundsätzlich nicht mehr als 2 Stunden (im landwirtschaftlichen Familienbetrieb 3 Stunden) täglich, nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor oder während des Schulunterrichts arbeiten.

Ab wann ist man Jugendlicher?

Im Sinne des Gesetzes bist du Jugendlicher, wenn du 15 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Bis zum 15. Geburtstag bist du dem Gesetz nach ein Kind.

Für wen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz?

Für alle Beschäftigten, die noch nicht 18 Jahre alt sind

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