WordPress: Impressum erstellen und einfügen – so geht’s


Die Impressumspflicht für Websites geht auf das 1997 beschlossene „Gesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste“ zurück. Heutzutage gibt das 2007 beschlossene Telemediengesetz vor, dass jede geschäftliche Online-Präsenz eine transparente Anbieter- und Betreibererkennung als Impressum veröffentlichen muss. Alle, die Websites nicht für familiäre oder persönliche, sondern für regelmäßige geschäftliche Zwecke nutzen, sind verpflichtet, Informationen über Namen, Kontakt und ggfs. Rechtsform, Steuerinformationen und zur Datenschutzerklärung zu veröffentlichen.

Die Impressumspflicht gilt auch für Seiten mit WordPress sowie für Social-Media-Kanäle, wenn diese mit der geschäftlichen Webpräsenz verknüpft oder zur Anwerbung, Bewerbung oder zur Stellenausschreibung dienen.



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