Auf den ersten Blick scheint Federated Learning of Cohorts die perfekte Lösung darzustellen, um Browser-Nutzer in Interessensgruppen zu gliedern, ohne zu diesem Zweck allzu stark in die Privatsphäre dieser User einzugreifen. Zumindest für den amerikanischen Markt scheint Google an dieser Annahme auch keinerlei Zweifel zu hegen: Die Vorbereitungen für die vollständige Implementierung von FLoC in Chrome ist in den USA im vollen Gange. Bereits im zweiten Quartal 2021 sollen testweise erste Anzeigen im Google-Werbenetzwerk Google Ads auf Basis der FLoC-Technik ausgespielt werden.
In Europa hat Google die Tests von Federated Learning of Cohorts derweil auf Eis gelegt. Der Hauptproblempunkt: Es besteht Unklarheit darüber, welche Partei beim Erstellen von Kohorten Datenverantwortlicher und welche Partei Datenverarbeiter ist. Betrachtet man die europäische Rechtslage zu Datenschutz und Privatsphäre, ist dies bei Weitem nicht der einzige Streitpunkt: Die zugeordnete Kohorten-ID, die Nutzer mit einer Interessensgruppe verknüpft, sowie alle hiermit verbundenen Informationen könnten möglicherweise als „personenbezogene Daten“ angesehen werden. Zudem könnte auch die Verarbeitung der Daten, die für die Generierung der Kohorten gesammelt und verwendet werden, gegen die Richtlinien der DSGVO verstoßen, sofern Google keine entsprechende Einwilligung der Nutzer einholt.
In seiner Funktion als Google-Produktmanager der Privacy Sandbox ließ Marshall Vale im März 2021 aber Folgendes verlauten: