Geld verdienen – einfach und schnell? Wie soll das funktionieren? Genau das möchte ich dir hier zeigen und dich über die Möglichkeit informieren, wie du mit der VG WORT – Verwertungsgesellschaft WORT – und deiner Webseite/deinem Blogeinträgen einfach so Geld – ganz nebenbei – zusätzlich verdienen kannst. Glaubst du nicht? Dann lass dich vom Gegenteil überzeugen und lies dir meinen Artikel durch!
Zuerst erkläre ich dir , was die VG-Wort überhaupt ist, wie du VG WORT auf deiner Website, in deinen Blog usw. einsetzen kannst und wie du an der VG WORT Ausschüttung teilnehmen und somit bares Geld verdienen kannst.
Es hört sich am Anfang alles ein bisschen kompliziert an, es gehört auch ein bisschen Fleißarbeit, Fristwahrung und Genauigkeit dazu – aber glaube mir, am Ende lohnt es sich auf jeden Fall! So kannst du mit deinen Beiträgen und Blogeinträgen einen zusätzlichen Verdienst von mehr als ein paar tausend Euro im Jahr erzielen – einfach so mit den schon von dir geschriebenen und veröffentlichten Texten!
Die VG WORT – schnell und einfach erklärt
Was ist die VG WORT?
Die VG WORT ist ein seit Februar 1958 Kraft staatlicher Verleihung eingetragener rechtsfähiger Wirtschaftsverein der seinen Sitz in München hat. Die Verwertungsgesellschaft WORT hat sich gemeinsam mit Autoren und Verlagen zusammengeschlossen um die Verwertung derer Urheberrechte zu schützen.
Bis 31.05.2016 gab es das Urheberrecht, welches vom Urheberrechtswahrnehmungsgesetz durchgesetzt wurde. Ab dem 01.06.2016 löste die VG WORT das Urheberrecht ab und setzt die Durchführung der Nutzungsrechte, Einwilligungsrechte und Vergütungsansprüche der Autoren und Verlage um. Zum Schutz deren geistigen Eigentums verwaltet die VG WORT in Deutschland die Tantiemen aus den Zweitverwertungsrechten an Sprachwerken wozu auch Rundfunk und Fernsehen gehören.
Hier findest du die Webseite von VG WORT.
Welche Aufgaben hat VG WORT?
Die Aufgaben von VG WORT ist die treuhänderische Wahrnehmung der urheberrechtlichen Befugnisse seiner Mitglieder und Wahrnehmungsberechtigten. Weiter unterliegt die Verwertungsgesellschaft Wort dem Vewertungsgesellschaftsgesetz und steht zudem noch unter der Staatsaufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes (kurz DPMA). Die mehrfachen Millionenbeträge, die die VG WORT pro Jahr einnimmt, werden zum größten Teil an die teilnehmenden Verlage und Autoren ausgeschüttet. Um diese Ausschüttung zu erhalten, müsst ihr euch bei der VG WORT registrieren – auf das Thema werde ich hier näher eingehen.
Erst seit einigen Jahren ist dies auch für Autoren möglich, die ihre Texte und Beiträge – also ihr geistiges Eigentum – im Internet veröffentlichen. Hierzu zählen insbesondere Webseitenbetreiber und Blogger. Die VG WORT gibt dafür einen Verteilungsplan Anfang eines jeden Jahres für die VG WORT Ausschüttung heraus. Den aktuellen Verteilungsplan findet ihr immer auf der Homepage von VG WORT. Zu dem Verteilungsplan und die Höhe der Ausschüttungen findest du hier weitere Informationen.
Warum gibt es die VG WORT
Autoren und Verlage haben sich in der VG WORT zusammengeschlossen damit sie als Urheber bzw. Rechteinhaber eine angemessene Vergütung für ihre veröffentlichten Werke und Texte erhalten. Denn nach dem Urheberrecht, welches durch die VG WORT vertreten wird, muss dem Eigentümer (Autor/Verlag) eine entsprechende Vergütung für die Nutzung seiner Werke zugestanden werden. Die Umsetzung der Erhebung für diese Vergütung ist im Einzelfall oftmals nicht oder nur sehr schwer möglich. Die VG WORT erhebt in Vertretung für die Autoren und Verlage diese Vergütung nach einem Tarif der auf der Webseite der VG WORT und der Zentralstelle für Private Überspielungsrechte (ZPÜ) zu finden ist.
Die VG WORT nimmt einmal im Jahr von den eingenommenen Gebühren die VG WORT Ausschüttung an die Autoren und Verlage vor. Sie ist vergleichbar mit der GEMA, nur eben nicht für Musik, sondern für Texte.
Zusätzliche Einnahmen – Geld verdienen mit VG WORT
Wer kann durch die VG WORT Geld verdienen?
Du als Betreiber einer oder mehrerer Webseiten, als Blogger oder Online-Unternehmer, jeder Autor, Verlag oder Übersetzer von Texten kann bei VG WORT Geld verdienen. Die VG WORT hat zur Aufgabe, dich als Rechteinhaber eines Textes den du ver-öffentlichst, egal ob in gedruckter oder in digital Form, mit einer VG WORT Ausschüttung angemessen zu entlohnen. Notwendig ist dafür nur eine einmalige Registrierung bei VG WORT TOM damit du deine veröffentlichten Texte bei VG WORT anmelden und eine VG WORT Ausschüttung an dich vorgenommen werden kann. Hier kannst du nachlesen wie die Registrierung funktioniert.
Was muss ich tun um mit VG WORT Geld zu verdienen?
Als erstes musst Du dich über das Registrierungs- und Meldeportal der VG-WORT TOM registrieren. Wie das genau funktioniert habe ich dir hier ausführlicher erklärt. Mit der Registrierung schließt du auch einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT ab. Wenn deine Registrierung abgeschlossen ist, musst du dir sogenannte Zählmarken bei VG WORT bestellen – das ist recht simple und kostenfrei. Diese Zählmarken musst Du dann in deine Beiträge oder Blogeinträge einbinden, den diese zählen, wie oft deine Seite und damit auf deinen Beitrag zugegriffen wurde. Eigene Statistiken die du selber generierst akzeptiert VG WORT nicht! Wenn das Jahr vorbei ist, dann musst du eine Meldung deiner Artikel bei VG-WORT TOM einreichen. Das spätere Handling um an die begehrte VG WORT Ausschüttung zu kommen, sprich die eigentliche VG WORT Meldung, ist zwar etwas umständlich, aber für zusätzliche Einnahmen von bis zu mehreren tausend Euro im Jahr nimmt man gerne die ein oder andere Hürde für die Registrierung und Meldung bei VG WORT TOM auf. Hier habe ich dir näher beschrieben, wie du die VG WORT Meldung abgibst.
Welche Texte sind zur VG WORT Ausschüttung berechtigt?
Grundsätzlich sind alle Texte die du schreibst und veröffentlichst berechtigt eine VG WORT Ausschüttung zu erhalten. Es ver-steht sich von selbst, dass Texte ausgeschlossen sind, die menschenverachtend, pornografisch, rassistisch oder verfassungswidrig sind. Selbst wenn du keine eigene Webseite oder einen eigenen Blog hast, sondern nur Beiträge für andere Seiten schreibst, ist eine VG WORT Ausschüttung möglich. In beiden Fällen müssen aber einige Grundvoraussetzungen dennoch erfüllt werden:
Eine Ausnahme gibt es im Verteilerplan der VG WORT für Werke der Lyrik (Dichtung, Dichtkunst) – sie gelten unabhängig von Ihrem Umfang als berechtigt eine VG WORT Ausschüttung zu erhalten.
TIPP: Neben den im Internet direkt lesbarem Text kannst du auch für PDF-Dateien oder ePubs eine Zählmarke setzen und damit nehmen diese Dateien auch an der der VG WORT Ausschüttung teil. Hier wird eine andere Zählmarke gesetzt. Wie das funktioniert, kannst Du hier nachlesen.
Wie viel verdient man durch VG WORT?
Eine interessante und berechtige Frage die dir leider niemand pauschal beantworten kann. Die Höhe deines zusätzlichen Ein-kommens durch die VG WORT hängt von der Anzahl deiner Beiträge, der Beitragslänge und den Zugriffszahlen auf deine Beiträge ab. Hier sind die Schwellenwerte mindestens 1.800 Zeichen inkl. Leerzeichen und mindestens 1.500 Zugriffe von deutschen Webseiten. Haben deine Beiträge diese Schwellenwerte überschritten verdienst du Geld damit!
Nach den Quoten für 2018 veröffentlichte Texte im Internet (METIS) hättest du zum Beispiel 35,00 Euro netto pro Beitrag er-halten. Jetzt kannst du dir selber ausrechnen, welche Verdienstmöglichkeiten du haben kannst. Hier eine kleine Beispielrechnung anhand der Ausschüttung für 2018 (immer vorausgesetzt die Mindestanforderung von 1.800 Zeichen und 1.500 Zugriffe sind gegeben!):
Du veröffentlichst im Jahr 100 Beiträge
100 Beiträge x 35,00 € Ausschüttung
= 3.500,00 Euro
jährliches Zusatzeinkommen
Das ist doch eine tolle Zusatzeinnahme für deine Beiträge für die du nichts weiter tun musst als dich bei VG WORT TOM zu registrieren und deine Texte über das Onlineportal zu anzumelden.
Wenn du Texte mit mehr als 10.000 Wörtern inkl. Leerzeichen veröffentlichst, dann musst du nur die Hälfte der Zugriffszahlen nachweisen, also nur 750 Zugriffe aus Deutschland. Für Texte mit mehr als 250.000 Zeichen und sogenannte Großwerke gibt es noch weitere Sonderregelungen. Da solche langen Texte eher die Ausnahme sind, möchte ich hier darauf nicht detailliert eingehen.
Die neben der regulären VG WORT Ausschüttung noch zu vergütende VG WORT Sonderausschüttung ist zwar nicht so hoch wie die, die du für deine eigene Webseite oder deinen eigenen Blog erhältst, aber immerhin auch ein kleines Zubrot zu deinen Einkünften.
VG WORT – Reguläre Ausschüttung
Alle von Dir auf deiner Webseite oder in deinem Blog veröffentlichten Texte, Beiträge, Blogeinträge werden vergütet, wenn sie mit einer Zählmarke versehen werden und du diese über die VG WORT MELDUNG anmeldest. Wie du das machst erkläre ich dir hier.
VG WORT – Sonderausschüttung
Alle von dir erstellten Gastbeiträge, die du auf anderen Webseiten veröffentlichst können mit der VG WORT Sonderausschüttung vergütet. Die Meldung deiner Gastbeiträge erfolgt dann im Regelfall, wenn der Verlag eine Zählmarke eingebaut hat, über den Verlag. Sollte er keine Zählmarke eingebaut haben, so erfolgt die Vergütung über die VG WORT Sonderausschüttung.
TIPP: Wenn du längere Artikel hast, kannst du diese Aufteilen und dadurch für eine Artikel mehrere Ausschüttungen erhalten. Dies kannst Du beispielsweise ganz einfach umsetzen, indem du aus deinem Artikel eine Serie machst. Teile deinen Artikel in verschiedene Bereiche und mach für jeden Bereich eine eigene Seite oder einen eigenen Blogeintrag.
Ab wann erhalte ich eine VG WORT Ausschüttung?
Die VG WORT Ausschüttung erfolgt grundsätzlich nur für Veröffentlichungen ab dem Kalenderjahr, indem du dich bei VG WORT TOM registriert hast. Mit der Registrierung, die kostenfrei ist, wird ein ebenfalls kostenfreier Wahrnehmungsvertrag zwischen dir und der VG WORT abgeschlossen. Die Registrierung und der Wahrnehmungsvertrag sind erforderlich für die Teilnahme an der VG WORT Ausschüttung. Aus diesem Grund ist es für dich besonders wichtig, die Registrierung und damit den Abschluss des Wahrnehmungsvertrags bei VGWORT so früh wie möglich vorzunehmen, am besten schon vor deinen ersten Veröffentlichungen deiner ersten Beiträge. Denn so ist sichergestellt, dass du für die Veröffentlichungen deiner Beiträge die VG WORT Ausschüttung für das gesamte zurückliegende Kalenderjahr ausgezahlt bekommst. Die eigentliche Auszahlung der VG WORT Ausschüttung erfolgt jedoch frühestens Ende September, manchmal auch erst Anfang Oktober.
TIPP: Einmal veröffentlichte und bei VG WORT gemeldete Beiträge werden automatisch wieder mitgezählt und sobald sie die magische Zugriffszahl von 1.500 erreicht haben, bei der VG WORT Ausschüttung jedes Jahr berücksichtigt!
Das Registrierungs- und Meldeportal VG WORT TOM (T.O.M.)
Was ist VG TOM (T.O.M.)?
Kurz und knapp, VG WORT TOM das das Registrierungs- und Meldeportal der VG-WORT. Den Zugang zu VG TOM findest du auf der rechten Seite der Startseite von VG WORT – oder hier klicken.
Dort angekommen kannst du dich registrieren und den Wahrnehmungsvertrag, der Grundlage und Voraussetzung für alles bei VG WORT ist, abschließen. Die Registrierung dauert nur ein paar Minuten. Nach der Registrierung musst Du die Teilnahmeregistrierung und den Wahrnehmungsvertrag auf DIN A4 (Wichtig!) ausdrucken und per Post (Wichtig!) an die VG WORT schicken. Dann heißt es Geduld haben, denn die Freischaltung zum Zugang zu VG WORT TOM bekommst Du erst nach ein paar Wochen oder Monaten per E-Mail geschickt. Dann kann es aber losgehen mit dem Geldverdienen!
Technische Voraussetzungen für die Registrierung bei VG TOM (T.O.M.)
Für die Registrierung auf dem Onlineportal der VG WORT sind einige technische Voraussetzung nötig:
- Dein Browser muss das Javascript aktiviert haben
- Dein Browser muss sogenannte Sessioncookies akzeptieren.
- Zur Registrierung benötigst du eine gültige E-Mail-Adresse
- Die einmalige Teilnahmeregistrierung muss ausgedruckt werden können
Des Weiteren gibt es Teilnahmebedingungen für die Registrierung. Urheber und Verlage, die bereits einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT oder einer ausländischen Schwestergesellschaft abgeschlossen haben, müssen sich trotzdem einmalig bei VG WORT TOM registrieren. Alle anderen Urheber und Verlage müssen sich erstmalig registrieren und sind im weiteren Verlauf der Registrierung zum Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages verpflichtet. Dabei besteht die Registrierung immer aus 2 Schritten:
- Die durchgeführte Registrierung bzw. das Onlineausfüllen des Wahrnehmungsvertrages zusammen mit der Teilnahmeregistrierung
- Die fristgerechte und postalische Zusendung der Unterschriebenen Dokumente an die VG WORT. Die Dokumente können im Anschluss an die Registrierung heruntergeladen und müssen auf DIN A4 ausgedruckt werden.
Du wirst per E-Mail, die Du bei der Registrierung angegeben hast, elektronisch über die Freischaltung von VG WORT TOM informiert und kannst erst ab diesem Zeitpunkt das Onlineportal benutzen. Bitte sorge dafür, dass du über die E-Mail, die du bei der Registrierung benutzt hast, erreichbar bist und sie nicht an deiner Firewall oder deinem Spam-Filter hängen bleibt.
Die Registrierung bei VG WORT TOM
Die Registrierung selbst bei VT WORT TOM ist recht simple und eigentlich selbsterklärend. Zu den einzelnen Schritten gebe ich dir hier ein paar Informationen:
Nachdem Du auf der Homepage von VG WORT im rechten Bereich den Link zum Öffnen des Registrierungs- und Meldeportal der VG WORT angeklickt hast, öffnet sich die das Registrierungs- und Meldeportal von VG WORT TOM – etwas versteckt ist der Link zum Öffnen der Registrierungsseite – du findest ihn im roten Satz ganz am Ende oder wenn du hier klickst.
Danach öffnet sich die nächste Seite auf der der wählen kannst dich entweder einzuloggen oder dich neu registrieren lassen kannst. Klicke hier auf „Jetzt neu Registrieren“. Du kannst aber auch hier klicken.
Hier legst Du fest, ob du dich als Autor oder als Verlag bei VG WORT registrieren möchtest. Als Webseitenbetreiber oder Blogger ist die Registrierung als Autor die richtige Auswahl.
Im dann folgenden Fenster musst du deine persönlichen Daten eintragen wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, deine E-Mail-Adresse. Wenn du schon eine VG WORT Karteinummer hast, dann trag sie oben bei „Karteinummer:“ ein. Weiter geht es damit, dir einen Benutzernamen zu vergeben und ein persönliches Kennwort festzulegen. Das Kennwort für die Registrierung bei VG WORT muss aus mindestens 8 und bis zu 20 Zeichen bestehen, die Buchstaben, Zahlen, Sonderzeichen und Ziffern, die du frei wählen und zusammenstellen kannst, beinhalten. Am sichersten sind Kennwörter immer, wenn sie aus Klein- und Großbuchstaben, mindestens einer Zahl und Sonderzeichen bestehen.
Damit ist die Registrierung auch schon fast abgeschlossen. Auf der nachfolgenden Seite wirst Du unter anderem danach gefragt, ob du ein oder mehrere Pseudonyme hast. Viele Autoren – auch Webseitenbetreiber und Blogger – schreiben unter Pseudonymen. Sollte dies bei dir der Fall sein, so hast du hier die Möglichkeit, dein Pseudonym/deine Pseudonyme einzutragen. Achte aber unbedingt auf die richtige Schreibweise!
Auf der nächsten Seite dann noch die Bankverbindung angeben, an die die VG WORT Ausschüttung erfolgen soll und die Registrierung ist abgeschlossen.
Das Formular muss am Ende der Registrierung bei VG WORT auf DIN A4 ausgedruckt, unterschrieben und per Post an VGWort geschickt werden. Beachte hier den Einsendeschluss für Deine Formulare. Der Einsendeschluss für die Teilnahmeerklärung und/oder den Wahrnehmungsvertrag ist immer der 31.12.. Registrierungen nach dem 31.12. werden erst ab Februar des Folgejahres berücksichtigt. Nach der Bearbeitung bei VG WORT erhältst du ein von der VGWORT unterschriebenes Exemplar zurück. Damit ist die Registrierung abgeschlossen und du kannst mit VG WORT TOM loslegen.
Die VG WORT Ausschüttung ist grundsätzlich eine Nettovergütung. Wenn du Umsatzsteuerpflichtig bist, gib bei der Registrierung direkt deine SteuerID oder Umsatzsteuernummer an damit Du die VG WORT Ausschüttung direkt mit 7% Umsatzsteuer ausgewiesen bekommst.
TIPP: Solltest du bei der Registrierung Deine STeuerID/Umsatzsteuernummer nicht angegeben haben oder die Daten liegen dir (noch) nicht vor, kannst du die VG WORT mit einem 3-Zeiler nachträglich schriftlich darüber informieren. Hier informiere ich dich zu diesem Thema etwas genauer.
Das Erste einloggen bei VG WORT
Erst nachdem deine Registrierung bei VG WORT abgeschlossen ist, erhältst Du ein E-Mail das Dein Account freigeschaltet ist. Über die Homepage von VG WORT kannst du dich dann nach anklicken von T.O.M. entweder über den link „Einloggen“ auf der linken Seite oder durch das anklicken von „hier“ am Ende des in Rot geschriebenen Satzes einloggen und loslegen.
Zählmarken sind die wichtigste Grundlage für die Zählung der Seitenaufrufe deiner veröffentlichten Texte und Blogeinträge. Nur mit den in deine Texte und Blogeinträge integrierten Zählmarken ist es VG WORT möglich zu ermitteln, wie oft dein Text oder dein Blogeintrag aufgerufen wurde und kann bei der VG WORT Ausschüttung Berücksichtigung finden.
Jeder Beitrag, jeder Blogeintrag, jeder Text den du veröffentlichst und bei VG WORT später melden möchtest, benötigt eine eigene, eindeutige Zählmarke. Achte unbedingt darauf, dass Du Zählmarken niemals doppelt vergibst! Denn dann wird weder der eine noch der andere Beitrag von VG WORT akzeptiert und dir geht deine Vergütung für deinen Beitrag durch die Lappen!
Die Zählmarken für geschriebenen Text auf deiner Webseite bestehen aus aus einem Pixel der später in deinem Beitrag nicht zu sehen sein wird. Für Dokumente wie PDF-Dateien wird die Zählmarke in dem Link „versteckt“ der zu deiner Datei führt. In beiden Fällen ist die Zählmarke mit einer einmaligen Kennung versehen so dass VG WORT anhand dieser Kennung alle Zugriffe auf deine Texte registrieren und dir somit deine VG WORT Ausschüttung zukommen lassen kann. Denn anhand der Zugriffe errechnet sich die Höhe deiner Vergütung.
Man unterscheidet zwischen 2 Zählmarken:
- Die Basisversion für HTML oder XHTML
Diese Zählmarke verwendest Du, wenn du direkt lesbare Texte auf deiner Internetseite oder deinem Blog verwendest. - Die Zählmarke für PDF oder ePub
Diese Zählmarke musst du anwenden, wenn du zum Beispiel als PDF-Datei auf deiner Webseite hast.
Aber keine Angst, Du musst jetzt nicht programmieren können und dir die Codes selber schreiben. VGWORT gibt dir kopierfähige Vorlagen der Codes. Bei der Zählmarke für PDF-Dateien sind 2 Platzhalter eingebaut. Die tauschst du einfach gegen den Link deines Dokuments und den Link-Namen aus – fertig! Auf das Thema Zählmarken werde ich in einem neuen Beirag näher eingehen.
Die Zählung der Zugriffe auf deine Beiträge wird immer Kalenderjährlich vorgenommen. Wenn Du also am 15.07. eines Jahres den Zählpixel in deinen Beitrag einbindest, dann zählen die Zugriffszahlen vom 15.07. bis zum 31.12. des Jahres. Klicks die vor dem 15.07. auf deiner Seite waren können nicht berücksichtigt werden. Die Kappung am 31.12. ist auch verbindlich. Wenn Du am 31.12. insgesamt 1.499 Zugriffe auf deinen Beitrag hattest und dir nur dieser eine Zugriff für die VG WORT Ausschüttung fehlt, dann ist das mal so richtig ärgerlich – deshalb so früh wie möglich die Zählmarke in deine Artikel einpflegen!
Zählmarken bestellen und in deinen Beitrag einfügen
Ist deine Registrierung abgeschlossen und du hast die E-Mail von VG WORT erhalten das dein VG WORT TOM freigeschaltet ist, solltest du die ersten Zählmarken abrufen und in deine Beiträge einbinden.
Dazu loggst du dich bei VG WORT TOM ein und klickst auf der linken Seite auf METIS (reguläre Ausschüttung) und dann auf Zählmarkenbestellung
Hier hast du jetzt die Möglichkeit bis zu 100 Zählmarken im Paket zu bestellen. Dies ist selbstverständlich kostenfrei. Ich empfehle dir, direkt 100 Stück zu bestellen, du bekommst sie als csv-Datei und kannst frei über sie verfügen und sie verfallen nicht. Im Jahr kannst du bis zu 4.000 Zählmarker bestellen, darüber hinaus kann man auf Anfrage bei VG WORT weitere erhalten – das halte ich aber persönlich für sehr sportlich über 4.000 Zählmarker für Texte im Jahr zu benötigen.
Eine Zählmarke setzt sich immer aus einem öffentlichen und einem privaten Identifikationscode zusammen sieht dann ungefähr so aus:
- Öffentlicher Identifikationscode: 9fdddd19276082131bada21d6ce231e0e
- Privater Identifikationscode: 84db2ab62ada4e489ddd82ff2cd5ed5a
Die hier veröffentlichten Zählmarker sind natürlich verändert und nicht zu gebrauchen!
Für das Einbinden der Zählmarken von VG WORT auf deine Webseite, ob jetzt für einen Text oder einen Blogbeitrag, hast du grundsätzlich 2 Möglichkeiten. Du kannst sie manuell einfügen, was auf Dauer sehr mühsam ist oder du bindest sie mit einem PlugIn ein.
- Zählmarken manuell Einbinden
Öffne die csv-Datei mit den Zählmarken und kopiere dir den Code. Beim Erstellen deines Beitrags fügst du diesen Code am besten ganz am Ende deines Textes ein. In der csv-Datei musst du dann noch vermerken, welchen Code du für welchen Text verwendet hast. Das ist für die spätere Zuordnung auf der Seite von VG WORT sehr wichtig und muss unbedingt sehr gewissenhaft nachgehalten werden. Wenn du mal 100 oder mehr Codes und Zählmarken in deinen Beiträgen eingebunden hast, ist es sehr mühselig diese wieder in VG WORT zuzuordnen, wenn du die Meldung deiner Beiträge Anfang des Jahres abgibst. - Zählmarken mit PlugIn automatisch Einbinden
Wenn du erst einmal viele Texte veröffentlichst hast und die dazugehörigen Zählmarken manuell verwalten willst, wirst du schnell feststellen, dass das nur in einem absoluten Chaos endet und du zum Schluss den Überblick über deine Zählmarken und somit über die Möglichkeit Geld zu verdienen verlierst. Ich weiß, es gibt viele Content-Management-Systeme zum Anfertigen von Internetseiten, aber WordPress ist das am weitesten verbreitete Content-Management-System und es würde den Rahmen sprengen, wenn ich auf jedes einzelne eingehen würde. Aus diesem Grund habe ich mich entschieden anhand von WordPress zu erläutern, wie man die Zählmarker von VG WORT mit einem PlugIn einfach und komfortabel einbindet.
Das Einbinden von Zählmarken mittels eines PlugIns kann nur erfolgen, wenn du dich schon bei VG WORT registriert hast. Ohne eine Registrierung hilft dir kein PlugIn! Vorstellen möchte ich euch zum einen das Prosodia und das Worthy.
Das PlugIn Prosodia VGW OS kann im WordPress Administrationsbereich deine Zählmarken und dessen Zuordnung einfach und komfortabel verwalten. Es wird sichergestellt, dass Zählmarken nicht verloren gehen oder mehrfach verwendet werden. Nachdem du es installiert hast, kannst Du damit beginnen die Zählermarkten zu importieren und deinen bereits vorhandenen Texten und Beiträgen zuzuordnen. Ob deine Beiträge genügend Zeichen haben um für die VG WORT Ausschüttung angemeldet werden zu können, siehst du in der Beitragsliste. Bei neuen Beiträgen kannst du im unteren Bereich direkt eine Zählmarke zuordnen.Das PlugIn Prosodia VGW OS hat keine direkte Verbindung mit VG WORT und es ist leider auch nicht möglich, die VG WORT Meldung automatisch zu erstellen. Die Beiträge, die genügend Zugriffe im Jahr hatten, musst du selber rausfiltern und manuell an VG WORT melden.
Vorweggesagt, von Worthy werden 2 Versionen angeboten. Du kannst einmal die Freeware Variante nutzen, die aber nicht ganz so komfortabel und umfangreich ist oder die Worthy Premium Version, in der du über WordPress direkt mit VG WORT kommunizieren kannst. In der Premium Version werden direkt aus dem Adminbereich von WortPress deine Zählmarken von VG WORT bezogen, verwaltet und die VG WORT Meldung direkt absetzen. Das PlugIn Worthy ist die ideale Lösung für alle Autoren die ihre Texte und Beiträge überwiegend Online veröffentlichen. Der gesamte Workflow wird von Worthy übernommen, vom Importieren, Zuordnen und Verwalten deiner Zählmarken bis hin zur automaitschen VG WORT Meldung deiner Beiträge. In deinem WordPress–Admin Bereich hast du nur mit ein paar Klicks alles erledigt. Zum Testen bietet Worthy einen kostenlosen Premiumzugang an der zeitlich sowie auch mengenmäßig begrenzt ist. Damit hast du die Möglichkeit, völlig unverbindlich das PlugIn ausgiebig auf Herz und Nieren zu testen.
Die Meldung deiner Beiträge und Blogeinträge
Das wichtigste zuerst: Meldeschluss! Meldeschluss! Meldeschluss!
Für eure Beiträge, Texte und Blogeinträge die ihr im Internet veröffentlicht, müsst ihr, damit sie für die VG WORT Ausschüttung berücksichtigt werden, bis zum 01.07. um 24 Uhr die VG WORT Meldung abgegeben haben – für alle Beiträge, die bis zu diesem Datum nicht bei VG WORT gemeldet sind, findet die Berücksichtigung erst im nächsten Jahr statt!
TIPP: Ihr könnt eure Beiträge bis zu 3 Jahre nachmelden. Wenn ihr also einen Beitrag erst am 02.07. meldet kommt er auch erst ein Jahr später zur VG WORT Ausschüttung
Die Meldungen selber dürfen ausschließlich in elektronischer Form über das Onlineportal VG WORT TOM gestellt werden.
Nach dem Meldeschluss ist es genauso wichtig, dass der Text zu einer Zählmarke vollständig, korrekt und fristgerecht eingereicht wird. Die Meldung muss für alle Textarten einmalig von den Autoren/Urhebern direkt gemeldet werden, eine Wiederholung ist notwendig. Wenn weitere Ausschüttungen für bereits gemeldete Texte anfallen, werden diese automatisch zur Ausschüttung berücksichtigt.
Am Ende des Jahres wird festgelegt, wie hoch die Mindestzugriffszahl für das Meldejahr war und der registrierte Autor wird automatisch mittels E-Mail informiert, wenn in seinem Account Zählmarken vorhanden sind, die zur Meldung zugelassen sind.
Hier erkläre ich dir in ein paar Schritten, wie du am besten vorgehst:
Nachdem du dich eingeloggt hast, klickt ihr auf der linken Seite im Menü auf METIS und dann auf „Suche in eigenen Zählmarken“
Hier hast du jetzt die Möglichkeit bis zu 100 Zählmarken im Paket zu bestellen. Dies ist selbstverständlich kostenfrei. Ich empfehle dir, direkt 100 Stück zu bestellen, du bekommst sie als csv-Datei und kannst frei über sie verfügen und sie verfallen nicht. Im Jahr kannst du bis zu 4.000 Zählmarker bestellen, darüber hinaus kann man auf Anfrage bei VG WORT weitere erhalten – das halte ich aber persönlich für sehr sportlich über 4.000 Zählmarker für Texte im Jahr zu benötigen.
In der Suchmaske bitte die Häkchen bei bei „erreicht“ setzen und auf Zählmarken suche klicken. Die Auswahl „anteilig“ betrifft nur Texte die länger als 10.000 Zeichen sind.
Wenn Du in der dann folgenden Liste der Zählmarken auf den privaten Identifikationscode klickst, kommst du zur Detailansicht deines Beitrags.
Wenn Du in der dann folgenden Liste der Zählmarken auf den privaten Identifikationscode klickst, kommst du zur Detailansicht deines Beitrags.
Nachdem du auf „Meldung erstellen“ geklickt hast, öffnet sich die eigentliche Maske, in derer du die Daten für die Meldung eingeben musst. Die Zählmarke, dein Name und die Karteinummer sind immer voreingetragen. Jetzt brauchst Du folgende Daten bzw. Informationen damit du die Maske ausfüllen kannst:
- Dein persönlicher Identifikatinscode ist hier schon voreingegeben
- Triff die Auswahl – bist du Autor oder hast bist du Ãœbersetzer.
- Anzahl der Autoren und deren Funktion (Autor und/oder Ãœbersetzer). Du als Melder bist standardmäßig als Alleinautor eingetragen. Sollten Mitautoren oder Ãœbersetzer bei deinem Beitrag mitgeholfen haben, so kannst du sie an dieser Stelle eintragen  und – wenn vorhanden – deren VG WORT Karteinummer.
- Dein Name, Vorname sowie deine Karteinummer sind ebenfalls schon vorerfasst
- Den Titel/die Ãœberschrift des Textes im Original – das hilft dir sowie VG WORT bei der späteren zuordnung deines Beitrags
- Handelt es sich um einen „normalen“ Beitrag dann bitte „Anderer TExt“ anklicken, nur bei einem Gedicht bitte „Lyrik“ anklicken
- Der gesamte Text muss hier eingetragen werden. Am besten machst du das von der Webseite mittels Copy & Paste.
- Texte die du im PDF-Format veröffentlicht hast, kannst du hier hochladen. Wenn du deinen Beitrag als normalen Text auf einer Webseite und als PDF veröffentlicht hast, dann beides ausfüllen bzw. hochladen.
- Hier bitte die genaue und vollständige URL deines Beitrags eintragen – am besten auch mittels Copy & Paste
- Sollte sich dein Text auf mehreren Seiten deiner Webseite stehen, so kannst du hier mehrere URL´s erfassen. Und sollte Dein Beitrag auf mehreren Webseiten mit einer Zählmarke stehen, dann musst du für jede Webseite einen Webbereich anlegen und entsprechend die genaue und korrekte URL eintragen – mach das am besten wieder mit Copy & Paste. Zum Beispiel könnte das sein, wenn dein Beitrag zum einen als Text auf deiner Webseite steht und gleichzeitig als PDF von dir zur Verfügung gestellt wird.
- Hier kannst du Informationen an VG WORT hinterlassen. Es wird jedoch empfohlen, dafür das Kontaktformular zu nehmen oder direkt eine E-Mail an VG WORT zu schreiben.
Wenn du die Meldung dann korrekt und vollständig ausgefüllt hast, heißt es zum Schluss nur noch auf „Meldung Absenden“ klicken. Wenn Pflichtfelder oder Angaben nicht korrekt sind oder ganz fehlen, so erscheint nach dem Absenden eine Fehlermeldung mit den Hinweisen auf die zu korrigierenden Felder.
TIPP: Unkorrekte oder Unvollständige Meldungen führen zum Ausschluss der VG WORT Ausschüttung.
Datenschutz DSGVO
Nach der Pressemitteilung von VG WORT müssen sich Online-Verlage und Betreiber von Webseiten keine Sorgen um die Datenschutzkonformität machen, wenn diese Zählmarken für das METIS-System einsetzen.
Pro & Contra
FAZIT
Für den, der viel Trafik auf seiner Webseite oder Blog hat und wer sich einmal die Zeit genommen hat, Zählmarken einzubinden und Beiträge bei VG WORT zu melden, lohnt es sich auf jeden Fall sich bei VG WORT zu registrieren und dem ist ein zusätzliches Einkommen von bis zu einigen tausend Euro im Jahr so gut wie sicher. Mein Tipp dazu ist, zur Unterstützung eins der angebotenen PlugIns zu nutzen um die Zählmarken zu verwalten und die Meldungen zu erstellen. Aber auch für Newcomer, die noch nicht so viel Trafik auf seiner Seite hat, sollte sich über die Registrierung bei VG WORT nachdenken. Denn wer denkt, 1.500 Aufrufe im Jahr „Das schaffe ich doch nie“, dem möchte ich noch kurz folgende Rechnung mit auf den Weg geben: 1.500 Aufrufe im Jahr sind 125 Aufrufe im Monat, 28 Aufrufe in der Woche und nur 4 Aufrufe je Tag. Für mich eine lohnende Einnahmequelle die nach ein bisschen zusätzlicher Fleißarbeit eine schöne Ausschüttung am Ende des Jahres beschert.
Du hast noch Fragen rund um VG WORT oder möchtest den Lesern deine Meinung mitteilen? Dann ab in die Kommentare damit.
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Letzte Aktualisierung: Montag, 01. Juni 2020