Das Auszeichnen von Preisen geschieht nicht willkürlich. Die sogenannte Preisangabenverordnung regelt zum Beispiel, wie Rabatte gekennzeichnet werden dürfen. Dies betrifft nicht nur den stationären Einzelhandel, sondern auch Onlineshops. Damit Sie mit Ihrem Webshop über die PAngV Bescheid wissen, zeigt Ihnen unser Übersichtsartikel wichtige Punkte der Verordnung auf.
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