Wo kann ich mein Kleingewerbe anmelden?
Das Kleingewerbe anmelden wird umgangssprachlich auch gerne einfach Gewerbeanmeldung genannt. Dein Kleingewerbe anmelden kannst du beim Gewerbe- bzw. Ordnungsamt oder bei kleineres Kommunen in deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Das Antragsformular und die erforderlichen Formulare und Nachweisen (Genehmigungen / Zeugnisse / Qualifikationsnachweise) einfach beim zuständigen Amt einreichen. Mit dem Kleingewerbe anmelden bzw. der vom Amt unterschriebenen Kleingewerbe Anmeldung hast du praktisch schon deinen Gewerbeschein, also die Erlaubnis dein Kleingewerbe auszuüben, in der Hand und kannst direkt starten. Es werden alle weiteren Behörden, die von deiner Kleingewerbe anmelden wissen müssen, entsprechend informieren. (z. B. Finanzamt).
Was benötigt man zur Anmeldung?
Die Gemeinde- und Städteverwaltungen haben zwar alles etwas unterschiedliche Antragsformulare, denn es obliegt den Ländern und Kommunen, aber prinzipiell sind die Formulare zum Kleingewerbe anmelden alle gleich.
Möchtest du beispielsweise in NRW ein Kleingewerbe anmelden, kannst du das direkt auf der Seite des Wirtschafts.Service.Portal.NRW. Auf diesem Portal kannst du dein Kleingewerbe anmelden, aber auch ein Gaststättengewerbe, eine Handwerksrolle, ein Pfandleihgewerbe und noch weitere Gewerbe.
Wie auf fast allen anderen Portalen musst du dich auch dort erst einmal registrieren. Das ist super einfach, du brauchst lediglich deinen Namen, Anschrift, Geburtsort und -datum erfassen. Dann noch einen Benutzernamen und ein Passwort. Danach erhältst du zur Verifizierung ein E-Mail mit einem Link. Hast du dich durch anklicken des Links verifiziert, kannst du auch schon mit der Kleingewerbe anmelden loslegen.
Wie fülle ich das Formular zum Kleingewerbe anmelden richtig aus?
Bei den meisten Städten und Gemeinden (Kommunen) kannst du dein Kleingewerbe online anmelden. Das Formular ist Bundesweit einheitlich und hat die Bezeichnung GewA 1. Dabei spielt es keine Rolle, ob du es Online ausfüllst oder in Papierform vor dir liegen hast.
Feld 1-2 – Angaben zum Betriebsinhaber
In den Feldern 1-2 musst du, wenn du ein Kleingewerbe anmeldest, nichts ausfüllen. Hier müssen nur Angaben gemacht werden, wenn Du im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen bist.
Feld 3-9 – Angaben zur Person
In den Feldern 3 – 9 geht es um deine persönlichen Daten. Neben deinem Namen, deiner Anschrift und Telefonnummer musst du noch Angaben zum Geburtstag und –ort sowie zur Staatsangehörigkeit, deinem Geschlecht machen. Achte darauf, dass die Daten mit denen aus deinem Personalausweis übereinstimmen.
Feld 10-11 – Angaben zum Betrieb
In den Feldern 10 und 11 geht es um Angaben zum Betrieb. Meldest du ein Kleingewerbe oder ein Einzelunternehmen an, so sind von dir hier keine Angaben zu machen. Meldest du hingegen zum Beispiel eine GbR an, werden in Feld 10 die Anzahl der geschäftsführenden Gesellschafter eingetragen.
Feld 12-26 – Anschriften / Angaben zur Tätigkeit
In den Feldern 12-26 musst du alle Angaben zum Kleingewerbe anmelden wie die Anschrift der Betriebsstätte, den eventuellen Niederlassungen, früheren Betriebsstätten usw. machen.
Meldest du dein erstes und ein neues Kleingewerbe an, so musst du nicht in allen Feldern Angaben machen. In Feld 12 trägst du einfach die Anschrift deines Betriebs, in den meisten Fällen beim Kleingewerbe anmelden ist das auch deine Privatanschrift. Feld 13 und 14 entfallen dann bei dir. Solltest du aber eine Hauptniederlassung haben oder einen bestehendes Kleingewerbe übernehmen das eine andere Betriebsstätte hatte, musst du die Felder 13 und 14 um die entsprechenden Daten ergänzen.
Feld 15 ist dann wieder wichtig für dich, wenn du dein Kleingewerbe anmelden möchtest. In diesem Feld musst du die Tätigkeit eintragen, die du mit deinem Kleingewerbe ausüben möchtest. Versuche hier möglichst eine exakte Beschreibung deiner Tätigkeit wieder zu geben. Deine Angaben sollten nicht zu allgemein gehalten werden, denn nach diesen Angaben wird über die Annahme oder Ablehnung vom Kleingewerbe anmelden entschieden.
Beim Ausüben von mehreren und/oder Erklärungsbedürftigen Tätigkeiten kannst du für die Erläuterungen ein Beiblatt verwenden. Musst du später die Tätigkeiten ergänzen, korrigieren oder reduzieren, so ist das dann mit Kosten verbunden.
In Feld 16 gibst du an, ob du dein Kleingewerbe als Nebentätigkeit ausüben möchtest. Im Regelfall ist das bei Kleingewerben so und du musst hier „JA“ ankreuzen. In Feld 17 trägst du das Datum des Beginns deiner Tätigkeit ein. Entweder der Tag der Antragsstellung oder ein Tag in der Zukunft. Da du das Kleingewerbe anmelden mit dem Tag der Aufnahme deiner Tätigkeit machen musst, kann der Tag des Beginns nicht in der Vergangenheit liegen.
In Feld 18 wird abgefragt, ob dein Kleingewerbe zur IHK (Industrie- und Handelskammer) oder HWK (Handwerkskammer) gehört. In der Regel sind Kleingewerbe weder der IHK noch der HWK zuzuordnen, also kannst du hier „Sonstige“ ankreuzen.
In Feld 19 würdest du, sofern du welche hast, deine Mitarbeiteranzahl eintragen. Hast du keine, so kreuzt du logischerweise „Keine“ an.
In den Feldern 20-22 geht es dann weiter mit Angaben zu deinem Kleingewerbe. Bei den meisten die ein Kleingewerbe anmelden kommt dort ein Kreuz bei „eine Hauptniederlassung“. Trifft eine andere Auswahl für dich zu, mache entsprechend an der Stelle ein Kreuz.
In Feld 23-24 trägst du noch den Grund ein, warum du auf dich das Kleingewerbe anmelden möchtest. In den meisten Fällen wird hier das Kreuz bei „Neugründung“ gesetzt. Übernimmst du Beispielsweise ein Kleingewerbe, wechselst die Rechtsform, ein weiterer Gesellschafter tritt ein oder ein bisheriger legt sein Amt nieder oder einer der anderen Gründe, so setzte an der entsprechenden Stelle ein Kreuz.
In Feld 25 kannst du keine Angaben machen, dass fehlt nämlich in dem Formular (o;
In Feld 26 musst du nur Angaben machen, wenn du ein bestehendes Kleingewerbe übernommen hast. Dort trägst du den früheren Namen des Gewerbetreibenden oder den früheren Firmennamen ein.
Feld 28-31 – Erlaubnis / Aufenthaltsgenehmigung
In den letzten Feldern des Formulars geht es um Genehmigungen, die du eventuell benötigst, um dein Gewerbe betreiben zu dürfen. Ich hatte dir ja weiter oben im Kapitel „Wer darf ein Kleingewebe anmelden?“ bereits einige Beispiele aufgeführt, bei welchem Kleingewerbe du eine Erlaubnis benötigst.
In Feld 28 kreuzt du, wenn dein Kleingewerbe eine Erlaubnis benötigt, ja an und füllst aus, wann und von welcher Behörde du die Erlaubnis erhalten hast. Benötigst du keine Erlaubnis, kannst du einfach „Nein“ ankreuzten.
In Feld 29 musst du beantworten, ob du für das Kleingewerbe anmelden eine Handwerkskarte hast. Bei einigen Handwerksberufen ist es erforderlich von der zuständigen Handwerkskammer eine solche zu beantragen. Dazu gehören zum Beispiel
- Zimmerer
- Dachdecker
- Maler und Lackierer
- Gerüstbauer usw.
In Feld 30 und 31 musst du nur Angaben machen, wenn du im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung bist.
Feld 32-33 – Datum / Unterschrift
In Feld 32-33 noch das aktuelle Datum und deine Unterschrift. Schon ist der Antrag zum Kleingewerbe anmelden fertig. Jetzt kannst du das Formular ausdrucken, unterschreiben und bei der zuständigen Behörde einreichen.
Bei vielen Behörden zum Kleingewerbe anmelden wie Gewerbeamt, Ordnungsamt, Bürgerbüro usw. kannst du das Formular „Gewerbe anmelden“ bereits direkt online ausfüllen und auch einreichen. Nach dem ausfüllen kannst du den Antrag dann direkt hochladen. Fertig!
Manchmal kann es vorkommen, dass eine Behörde verlangt, dass du den Antrag ausdruckst, unterschreibst und noch einmal postalisch oder per Fax an die zuständige Behört schickst. Lese dir die Anweisungen genau durch.
Die meisten Behörden unterstützen ein elektronisches Bezahlverfahren um die Gebühren für das Kleingewerbe anmelden zu entrichten. Auch hier musst du einfach den Anweisungen nach dem Ausfüllen des Formular Folge leisten.Â
Was sollte ich als Student beim Kleingewerbe anmelden besonders beachten?
Als ordentlich Studierender unterscheidet sich das Kleingewerbe anmelden eigentlich nicht von anderen Personen. Als Student unterliegst du allerdings bei der Ausübung deiner Tätigkeit mit deinem Kleingewerbe einigen Einkommensgrenzen. Einige dieser Verdienstgrenzen möchte ich dir hier aufzählen.
Bafög – Du darfst nicht mehr als 4.000 Euro Jahresgewinn aus deinem Kleingewerbe erzielen. Ansonsten droht dir die Streichung und/oder sogar die Rückzahlung von Bafög-Leistungen
Krankenkasse – Du darfst nicht mehr als 20 Stunden/Woche während des Semesters arbeiten um weiter über deine Eltern familienversichert zu sein. Arbeitest du mehr, musst du dich teuer selber versichern. Auch die Höhe der Einkünfte aus deinem Kleingewerbe spielen bei der Familienversicherung eine Rolle. Verdienst du mehr als 4.000 € im Jahr fällst du auch aus der Familienversicherung raus und musst dich teuer selber versichern.
Steuern – Unabhängig davon ob du Student bist oder nicht, unterliegen alle in einem Jahr erzielten Einkünfte über dem Freibetrag von 9.984 Euro (Stand 2022) der Steuerpflicht.
Kindergeld – Möchtest du bzw. deine Eltern weiterhin Kindergeld beziehen, müssen gleich ein paar Fakten berücksichtigt werden. Zum einen darfst du keine Erstausbildung haben, es muss dein erstes Studium sein und du musst noch unter 25 Jahre sein. Dafür gibt es bereits seit über 10 Jahren keine Einkommensgrenze mehr, die Kindergeldzahlung orientiert sich ausschließlich an den Ausbildungsstauts des Kindes. Du darfst also für den Bezug von Kindergeld so viel verdienen wie du möchtest. Die anderen Grenzen für Steuer, Bafög etc. solltest du aber trotzdem berücksichtigen.