Die Bilder einer wilden Nacht vor vielen Jahren oder das politische Engagement von damals, für das man sich jetzt schämt: Über die meisten Menschen sind im Internet Daten zu finden, die sie am liebsten löschen würden, weil sie veraltet oder gar rufschädigend sind.
Gefährlich wird es dann, wenn es sich etwa um frühere Schulden oder Rechtsstreitigkeiten handelt, die der Karriere oder dem geplanten Hauskauf schaden könnten. Das Internet vergisst eben nichts. Doch ganz tatenlos müssen Betroffene dabei nicht zusehen: Seit 2014 können sie sich in Europa auf ihr „Recht auf Vergessenwerden“ berufen und nicht mehr relevante Google-Einträge löschen lassen.
Im Mai 2014 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, dass Suchmaschinen wie Google Einträge auf Anfrage löschen müssen, wenn es sich um sensible persönliche Daten handelt, die falsch, übertrieben, veraltet oder irrelevant geworden sind. Auch sollte die Öffentlichkeit kein Interesse am Zugang zu den Informationen haben, was etwa bei Personen des öffentlichen Lebens oder bei schwereren Verbrechen der Fall sein kann. Seit dem Urteil des EuGH hat Google hunderttausende Suchergebnisse entfernt.
Aufgepasst: Wer denkt, dass er nun belastende Informationen ganz loswerden kann, liegt falsch. Bei den gelöschten Einträgen handelt es sich nur um die Suchergebnisse, also die Links, die in den Ergebnislisten der Suchmaschinen erscheinen. Die Informationen selbst sind weiterhin im Internet abrufbar, nur sind sie nicht mehr so einfach zu finden.